Berufungssache des Kramers Herman Reinerman, Beklagter (1642 dessen Witwe Katharina, geb. Peters) ./. die Eheleute Schmied Johan Mollenbecke und Christine Wichartz. Schadensersatzklage. Der Beklagte soll die klagende Frau schwer misshandelt haben; er behauptet: er habe sie bei einem Gartendiebstahl ertappt und leicht mit einem Stecken geschlagen.