Entwurf und Erlaß von Polizeiverordnungen betr. das Bauen in der Außenstadt (Polizeiverordnung vom 2. Juli 1897, vom 26. Mai 1899 und 16. September 1902)
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Magistratsakten (1868-1930), T 693, Bd. 2
Magistratsakten (1868-1930)
Magistratsakten (1868-1930) >> Bau- und Wohnungswesen; Versorgung; Feuerwehr, Straßenreinigung, Fuhrpark >> Baupolizeigesetze; Wohnungswesen >> Baupolizei >> Gesetze, Verordnungen
1897 - 1908
Enthält u.a.: Polizeiverordnung betr. das Bauen in der Außenstadt, 2. Juli 1897 (Bll. 34-35, 73), 26. Mai 1899 (Bl. 65), 14. August 1900 (Bl. 79), 16. September 1902 (Bl. 108); Revisionen und Ergänzungen der Baupolizeiverordnungen; Beiträge zur Statistik der Stadt Frankfurt, Ergänzungsblatt Nr. 5, "Aus den Ergebnissen der Erhebung über die Wohnungsverhältnisse...", 1898 (Bl. 61); Zusammenstellung der baupolizeilichen Bestimmungen betr. das Bauen in der Außenstadt, 1904 (Bl. 139); Briefkopf der Firma Voltohm Seil- und Kabel-Werke AG in Sachsenhausen (Bl. 147)
Magistratsaktei: 1966-51
Archivale
Band: 2
Voltohm, Seil- und Kabelwerke
Sachsenhausen
Baupolizeiverordnung
Verordnung
Firma
Seilwerk
Kabelwerk
Statistik
Wohnungsstatistik
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ