1564 März 13 (Montag nach Laetare) - Ballenberg Herr Albrecht von Rosenberg zu Schüpf, Ritter, und Kunz von Rosenberg zu Waldmannshofen, Vettern, teilen als Unterhändler die Güter der Brüder Hans und Gottfried von und zu Aschhausen wie folgt: 1) Hans erhält das Dorf Merchingen mit Ausnahme dessen, was in die Pfarrei Aschhausen gehört, ferner Besitz und Gefälle in Ober- und Unterginsbach, Krautheim, Klepsau, Assumstadt, Oberwittstadt, die Wälder Dockle-Steinach, das Birkach hinterm Steinach und das Eichwäldlein am Hauberg samt den vier Weihern. 2) Gottfried wurde zugeteilt das Schloss Aschhausen samt der ganzen Gemarkung, ferner Besitz und Gefälle daselbst und in Ottohausen (im Otthenhauß), Erlenbach, Marlach und Winzenhofen und der Hof zu Oberndorf. 3) Hans erhält von Gottfried 3000 fl als Baugeld; ferner verbleibt ihm gegen 500 fl bis 23. Apr. 1564 die gesamte Nutzung. 4) Will einer der Brüder etwas verkaufen oder verpfänden, hat er es zuerst dem anderen anzubieten. 5) Die Urkunden sind [nach Betreff] aufzuteilen, zuvor aber durch einen Notar zu vidimieren. Gemeinschaftliche Urkunden sind in einer mit zwei Schlössern versehenen Truhe aufzubewahren. 6) Die hergebrachte Jagensgerechtigkeit steht beiden gemeinsam zu. - Jeder der Brüder erhält eine Ausf. dieser Teilung. Siegler: 1) - 2) die Unterhändler, 3) - 4) die beiden Brüder Ausf. Perg. - 4 Sg., 1. - 3. in Holzkapsel ohne Deckel, Pressel beschriftet - Rv. Lit.: Regest in Hennegriff, Erlenbach S. 60. Prov.: Aschhausen, von