Vor dem Offizial, geistlichen Richter des Hofes zu Münster, verkauft der Gerber Johan Wibbolt, Bürger zu Münster, an Herrn Herbert Meynershagen und Herrn Johannes Snobelen, Vikare am Alten Dom und Verwahrer des Matthäus- und Agnes-Altars, für eine bezahlte Summe Geldes eine erbliche Jahresrente von 1 Mark, zahlbar je zur Hälfte zu Ostern und Michaelis aus dem Haus und Hof des Verkäufers up den Lappenbrincke im Martini-Kirchspiel neben Smythermens Haus. Die Rente war durch den verstorbenen Gerber Dres Bünge und dessen Ehefrau Aleke am 13. Oktober 1417 an die verstorbene Dayke, Witwe des Lambert Tymmermans, verkauft worden [Vgl. Nr. 232]. Am 4. November 1475 wurde sie durch die verstorbene Hille Osterholtes zu einer Memorie an den Dechanten und das Kapitel von St. Martini gegeben [Vgl. Nr. 368]. Am 2. Dezember 1476 wurde sie mit Einwilligung der Vormünder des jetzigen Verkäufers durch den verstorbenen Herrn Everd Rynschen, des Verkäufers Vetter, wieder eingelöst [Vgl. Nr. 374] und durch Herrn Arnd Folle, Dechanten des Alten Doms, und Herrn Franciscus Losghert [?], Testamentsexekutoren des verstorbenen Everd, schließlich an den Verkäufer überwiesen. Der Verkäufer, Johan Swerte und der Schuhmacher Johan Westehoff, Bürger zu Münster, geloben Währschaft. Der Offizial kündigt das Hofessiegel an. feria tercia post reminiscere