Kläger: Nicolaus Ludwig Wilckens, Kaufmann in Hamburg, und Lt. Joachim Sillem, Ratsherr, als Kurator der Anna Syllms, Wiwe des Otto Syllms in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Friedrich (Friedrichs Sohn) Wolpmann, Peter Humberg, Franz Caspar Donnenberg und Hinrich Boy als Deputierte der Neuen Wasserkunst vor dem Millerntor (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio..et de lite pendente non amplius turbando sine clausula; gewalttätige Maßnahmen gegen die Kläger in einem Streit um die Verwahrung der Schlüssel zu den Brunnen der Kläger in den Häusern der Kläger als Eigentümern von Brauerben auf der Neueburg; Hinweis der Beklagten, dass nach einem Beschluss der Brunnen-Interessenten dies nicht mehr gestattet sei, weil bei einer Feuersbrunst dadurch die Löscharbeiten behindert werden könnten; Behauptung der Kläger, dass es bei der Aufstellung der Brunnen-Ordnung von 1642 und bei der Wahl der Beklagen nicht korrekt zugegangen sei

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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