Kläger: Nicolaus Ludwig Wilckens, Kaufmann in Hamburg, und Lt. Joachim Sillem, Ratsherr, als Kurator der Anna Syllms, Wiwe des Otto Syllms in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Friedrich (Friedrichs Sohn) Wolpmann, Peter Humberg, Franz Caspar Donnenberg und Hinrich Boy als Deputierte der Neuen Wasserkunst vor dem Millerntor (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio..et de lite pendente non amplius turbando sine clausula; gewalttätige Maßnahmen gegen die Kläger in einem Streit um die Verwahrung der Schlüssel zu den Brunnen der Kläger in den Häusern der Kläger als Eigentümern von Brauerben auf der Neueburg; Hinweis der Beklagten, dass nach einem Beschluss der Brunnen-Interessenten dies nicht mehr gestattet sei, weil bei einer Feuersbrunst dadurch die Löscharbeiten behindert werden könnten; Behauptung der Kläger, dass es bei der Aufstellung der Brunnen-Ordnung von 1642 und bei der Wahl der Beklagen nicht korrekt zugegangen sei
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Kläger: Nicolaus Ludwig Wilckens, Kaufmann in Hamburg, und Lt. Joachim Sillem, Ratsherr, als Kurator der Anna Syllms, Wiwe des Otto Syllms in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Friedrich (Friedrichs Sohn) Wolpmann, Peter Humberg, Franz Caspar Donnenberg und Hinrich Boy als Deputierte der Neuen Wasserkunst vor dem Millerntor (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio..et de lite pendente non amplius turbando sine clausula; gewalttätige Maßnahmen gegen die Kläger in einem Streit um die Verwahrung der Schlüssel zu den Brunnen der Kläger in den Häusern der Kläger als Eigentümern von Brauerben auf der Neueburg; Hinweis der Beklagten, dass nach einem Beschluss der Brunnen-Interessenten dies nicht mehr gestattet sei, weil bei einer Feuersbrunst dadurch die Löscharbeiten behindert werden könnten; Behauptung der Kläger, dass es bei der Aufstellung der Brunnen-Ordnung von 1642 und bei der Wahl der Beklagen nicht korrekt zugegangen sei
211-2_W 32
W 3556
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> W
1615-1667,1685-1739
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Goy. Beklagter: Dr. Johann Nicolaus Schmid. Nebenbeklagter: Dr. Christian Hartmut von Gülich (1734). Dr. Georg Samuel Scheffer (1738).- Instanzen: 1. (Rat 1733). 2. Reichskammergericht 1734-1739.- Darin: Auszüge aus den Rat- und Bürgerbeschlüssen der Zeit 1615-1667 über die Verunreinigung der Alster durch Seiden- und Triepfärber und Gerbereien, über die Verlegung der Wasserkunst und die Anlegung einer neuen Mühle; Brunnen-Ordnung von 1642 sowie Auszüge aus dem Rechnungsprotokoll und dem Memorialbuch der Neuen Wasserkunst aus der Zeit 1685-1734; Aktenstücke aus dem Streit der Parteien vor dem Rat 1732-1734 (passim); "Schreiben um Bericht" des Reichskammergerichts von 1733; kolorierte Skizzen von 1734 und 1736 der Wasserleitungen, "Feuerposten" und "Schlüsselposten" der neuen Wasserkunst, zum Teil angefertigt von J. O. Hasenbanck; Gutachten der Kunstmeister Nicolaus Wilhelm Fischer und Philip Hinrich Dehn 1734.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11412 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:56 MEZ