Herzog Ulrich von Württemberg beurkundet einen Vergleich zwischen dem Abt und Konvent des Klosters Lorch einerseits und den Vögten zu Schorndorf und Winnenden von Amts wegen andererseits über die Pfändung zu Weiler, Oppelsbohm, Steinach und anderen Orten als Sicherheit für rückständige Zinse und Gülten des Klosters Lorch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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