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Bis zur Vereinigung der beiden Hauptzweige des Hauses Löwenstein-Wertheim-Freudenberg Mitte des 19. Jahrhunderts unterhielten beide Seitenlinien neben der gemeinschaftlichen Domänenkanzlei mehr oder weniger etablierte Privatkanzleien. Größere Bedeutung erlangte vor allem die Privatkanzlei des Fürsten Georg zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, die dieser schließlich sogar zu einer eigenen Kollegialbehörde ausbaute. In der Bestandsgruppe finden sich Reste der Überlieferung dieser Behörde, die teilweise noch in der fürstlichen Verwaltung in Kreuzwertheim lagert, zum Teil aber später auch in andere Bestände eingegliedert wurde.