Dr. Daniel Leonhard Müller, fürstlich-sächsisch-schleusingischer Hof- und Justizrat für sich und in väterlicher Gewalt der mit seiner verstorbenen ehefrau, Christine Sophie geborene Winckler, gezeugten drei unmündigen Kinder, namentlich Rahel Sophie, Georg Daniel und Charlotte Rosina, gegen Dorothea Sophia Winckler, Catharina Sophia Berger, Johanna Catharina Langguth, Johanna Regina Bose, den Leipziger Ratsverwandten Johann Georg Sieber, gegen ihn auch in seiner väterlichen Gewalt für seine und seiner verstorbenen Ehefrau, Johanna Margarethe geborene Winckler, zwei Söhne, Georg Friedrich und Johann Wilhelm, auch gegen Dr. Johann August Rivinus, Gottfried Winckler und Caspar Bose als Vormund Jacob Leonhard Wincklers, wegen des Nachlasses des Vaters beziehungsweise Großvaters, Georg Winckler aus Leipzig, zugleich wegen Eintreibung und Verteilung der Aktivschulden und Übertragung der gemeinschaftlichen Dokumente (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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