Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Johann Wurt, Pfarrer zu Winzingen, einerseits und dem Dorfmeister und der Gemeinde zu Winzingen andererseits Irrungen gehalten haben, weswegen er sie zum heutigen Tag zum Verhör geladen hat. Die Gemeinde vermeint, dass der Pfarrer von seinen Gütern zu Winzingen wie andere die Bede geben und die ausstehenden Zahlungen ausrichten solle. Der Pfarrer erwidert, dass er die Güter nicht gekauft, sondern von seinem Vater, einem Bürger zu Neustadt, geerbt habe und die Güter keine Bede nach Winzingen geben würden. Dem Pfalzgrafen wolle er mit den Gütern als geistliche Person gewärtig und willig sein. Kurfürst Philipp entscheidet, nachdem die Parteien ihm die Sache anheimgestellt haben, dass der Pfarrer jährlich zu St. Martinstag [11.11.], beginnend mit dem nächsten, 1 Gulden von allen seinen zu Winzingen liegenden Gütern an Bede geben und für die versessene Bede 6 Gulden ausrichten soll. Darüber hinaus soll er nicht weiter mit Forderungen belangt werden. Der gepfändete Acker, den die von Winzingen verkauft haben, soll ihm als freies und lediges Gut wiedergegeben werden. Verkauft er die Güter zu Neustadt oder ist nicht mehr persönlich zu Winzingen anwesend, muss er die Bede nicht mehr geben.