Papst Calixtus III. beauftragt auf Bitten des Abts Hildebrand ("Hilprand") und des Konvents des Klosters Königsbronn den Bischof von Augsburg, gegen den Ritter Johannes von Stein, die Stiftsherren Wilhelm Vetzer und Georg Rennwart, gegen die Bürgermeister und Gemeinden von Ulm und Giengen sowie deren geistliche und weltliche Genossen, welche eine Mühle und andere, dem Kloster Königsbronn gehörige Gebäude in Steinheim, Sontheim und Springen ("Springli"), einen Hof bei Steinheim, eine Mühle in Itzelberg ("Vertzelberg") und anderes Eigentum des Klosters mit Feuer verwüstet, Vieh weggeschleppt und Untertanen des Kloster getötet hatten, mit kirchlichen Strafen zu belegen, das "Interdict" aber ohne weiteren Befehl nicht zu verhängen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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