Conlin Hennßin zu Gerlingen, gef. zu Leonberg, weil er nachts mit anderen im herrschaftlichen Gerlinger See gefischt hatte, jedoch auf Fürbitten und auf sein Wohlverhalten hin freigelassen, verspricht, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, sich auf Befehl wieder in Leonberg zu stellen und schwört U.