Friedrich von Leiningen, Dompropst zu Worms, und sein Bruder Emich, Graf von Leiningen, quittieren dem Erzbischof Balduin von Trier über 1500 M. Pfennige Limburger-Währung = 2700 Gulden von Florenz, welche Gerlach Herr zu Limburg ihm noch schuldig gewesen ist von dem Wittum ihrer verstorbenen Mutter Jutta, und für welche ihm jährlich eine Gülte von 150 Gulden auf die Stadt Limburg verschrieben war. Siegler: beide Aussteller.
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Friedrich von Leiningen, Dompropst zu Worms, und sein Bruder Emich, Graf von Leiningen, quittieren dem Erzbischof Balduin von Trier über 1500 M. Pfennige Limburger-Währung = 2700 Gulden von Florenz, welche Gerlach Herr zu Limburg ihm noch schuldig gewesen ist von dem Wittum ihrer verstorbenen Mutter Jutta, und für welche ihm jährlich eine Gülte von 150 Gulden auf die Stadt Limburg verschrieben war. Siegler: beide Aussteller.
121, U von Limburg 1344 Juni 26
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 12 Anfangsbuchstabe L >> 12.28 von Limburg
1344 Juni 26
Ausfertigung, Pergament, Siegel beider Aussteller, das zweite ziemlich gut erhalten, an Presseln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1344 uffe den Samisdag aller neheste nach S. Joh. Baptisten dag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:11 MESZ