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Dekan, Kapitel und Präsenz des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen verleihen Henne Wan und dessen Frau Gele zu Erbrecht einen Garten und eine Hofstatt, 'die gelegen ist an Heldenhoffe hoffstat und stoßit zu felde uz und uff daz faldor, als man die hoenstraße uz wandirt geyn Aylbach'. Diese sollen die Hofstatt bauen und bessern und jährlich davon 6 Tournosen Limburger Währung am 11. November solange entrichten, wie Herr Gerlach Fischer lebt. Nach dessen Tod sollen sie 1 Gulden entrichten. Verstoßen die Eheleute oder deren Erben hiergegen, so kann das Stift oder dessen Präsenzmeister dem Schultheißen 1 Schilling geben, der dem Stift dann ein Pfand daran ausrichten soll, als ob es gerichtlich erklagt sei. Müssen die Eheleute aus Not ihre Besserung daran verkaufen oder versetzen, so sollen sie die zuerst dem Stift anbieten. Hofstatt und Garten sollen nicht verteilt werden, sondern bei einem Stamm bleiben. - Siegel des Stifts ad causas ('des wir uns gebruchen zu unsirn sachen').

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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