Dekan, Kapitel und Präsenz des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen verleihen Henne Wan und dessen Frau Gele zu Erbrecht einen Garten und eine Hofstatt, 'die gelegen ist an Heldenhoffe hoffstat und stoßit zu felde uz und uff daz faldor, als man die hoenstraße uz wandirt geyn Aylbach'. Diese sollen die Hofstatt bauen und bessern und jährlich davon 6 Tournosen Limburger Währung am 11. November solange entrichten, wie Herr Gerlach Fischer lebt. Nach dessen Tod sollen sie 1 Gulden entrichten. Verstoßen die Eheleute oder deren Erben hiergegen, so kann das Stift oder dessen Präsenzmeister dem Schultheißen 1 Schilling geben, der dem Stift dann ein Pfand daran ausrichten soll, als ob es gerichtlich erklagt sei. Müssen die Eheleute aus Not ihre Besserung daran verkaufen oder versetzen, so sollen sie die zuerst dem Stift anbieten. Hofstatt und Garten sollen nicht verteilt werden, sondern bei einem Stamm bleiben. - Siegel des Stifts ad causas ('des wir uns gebruchen zu unsirn sachen').
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Dekan, Kapitel und Präsenz des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen verleihen Henne Wan und dessen Frau Gele zu Erbrecht einen Garten und eine Hofstatt, 'die gelegen ist an Heldenhoffe hoffstat und stoßit zu felde uz und uff daz faldor, als man die hoenstraße uz wandirt geyn Aylbach'. Diese sollen die Hofstatt bauen und bessern und jährlich davon 6 Tournosen Limburger Währung am 11. November solange entrichten, wie Herr Gerlach Fischer lebt. Nach dessen Tod sollen sie 1 Gulden entrichten. Verstoßen die Eheleute oder deren Erben hiergegen, so kann das Stift oder dessen Präsenzmeister dem Schultheißen 1 Schilling geben, der dem Stift dann ein Pfand daran ausrichten soll, als ob es gerichtlich erklagt sei. Müssen die Eheleute aus Not ihre Besserung daran verkaufen oder versetzen, so sollen sie die zuerst dem Stift anbieten. Hofstatt und Garten sollen nicht verteilt werden, sondern bei einem Stamm bleiben. - Siegel des Stifts ad causas ('des wir uns gebruchen zu unsirn sachen').
19, U 100
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1426-1450
1430 Juli 24
Ausfertigung, Pergament W 19,100 mit dem Stiftssiegel ad causas. - Rückvermerk (17. Jh., gestrichen): 'Henn Wahn von garten und hobstatt, dem Hellenhoff zustendigh, annue Martini 6 tn., modo Hanß und Stephan Wahn'. Darunter von gleicher Hand: 'Littera docens uber 1 fl. von dem Wanhs gutt zu Dietkirchen auff der Röde'. Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Kopie, Papier (18. Jh.), beglaubigt von J. L. Corden, geistlicher Rat, Dekan zu Limburg und apostolischen Notar, ebenda. - Gegenurkunde des Henne Wan und seiner Frau Gele vom gleichen Datum, unter dem Siegel des Friedrich Frei von Dehrn: Ausfertigung, Pergament W 19,101 von der Hand des Limburger Notars Konrad Czenthob von Gudensberg. Das Siegel ab. - Rückvermerk (15. Jh.) verblaßt. Rückvermerk (17. Jh.): 'Information eines fl. gelts fallent von Wanhes gut auff der Röde zu Dietkirchen. Modo Heinrich Günters erben, Peter Wahns erben, Steffan Wahns erben'. Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Kopie, Papier (Anfang 16. Jh., ohne das Tagesdatum) W 19, IIIa 3a Blatt 79r. - Kopie, Papier (18. Jh.) von Corden W 19,343
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1430, in vigilia Jacobi apostoli
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 190
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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17.06.2025, 14:07 MESZ
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