Der Ulmer Bürger Martin Neubronner möchte den Röhrenbrunnen in seinem Höflein in Ulm erneuern. Dafür benötigt er die Zustimmung des Servatius Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis], dem von seinem Hinterhaus und der Mauer daran ein Trauf- und Lichtrecht in das Höflein zusteht. Auf seine Bitte hin hat ihm dieser nun erlaubt, den neuen Brunnen in die Ecke an seine Stallmauer zu setzen. Diese Erlaubnis gilt bis auf Widerruf. Durch den neuen Brunnen dürfen das Trauf-, Licht- und andere Rechte des Servatius Ehinger nicht beeinträchtigt werden.