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Erzbischof Dietrich von Köln hebt in dem Vertrag mit Werner von Vlatten, an den er Schloss Altenahr verpfändet hat, die Klausel betr. Öffnung des Schlosses für den Erzbischof in Notzeiten (offenonge zo unsen noeden in dem sloße) auf. Mitsiegler: Salentin, Herr zu Isenburg, und Johann von Eynenberg, Herr zu Landskron; Original Pergament; 3 Siegel; Palmtag.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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