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Privilegien und Gerechtsame der Ämter Bilstein und Fredeburg
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Enthaeltvermerke: Darin: - Gerechtsame des freien Banns des Amtes und Hauses Bilstein, des Amtes Waldenburg und des Ksp. Attendorn; gerichtliche Beratung über den freien Bann, Befragung von Zeugen, Stellung von Richtern und Landknechten (1532); Privilegien des Kf., Rechte der Einwohner des Amtes Bilstein bez. kleiner Jagd und Fischerei (1445, 1514, 1597); Verzeichnis der Pertinenzien des Hauses Bilstein, der Güter und Höfe der Ämter Bilstein und Waldenburg (1570); Verbot, jemanden mit geistlichem Gericht im Amt Bilstein zu beschweren (1492); Hoheitsrechte des Schlosses, der Freiheit und des Landes Bilstein sowie Rechte und Pflichten der Untertanen (1445-1456, 1547, 1605-1610); weitere Privilegien der Ämter Bilstein, Fredeburg, Schliprüthen und Eslohe (1444, 1577, 1597, 1610); Grenzen und Landeshoheit in den Ämtern Bilstein und Fredeburg (Auszug aus alten Registern zu Arnsberg, frühes 17. Jh.)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.