Vor dem Richter Alexander Duden und den Schöffen Balthasar Hettermann, Gerhard zu Borken, Dietrich Grundscheid, Heinrich Schreiber zu Werden ist erschienen Everhard Kolkmanns Anwalt Johann Grundscheid, der ein Pfand brachte, das ihm der Gerichtsbote in der Lutterbecke und zu Oberschuir für 650 holländische Taler auf Grund dreier Verschreibungen brachte. Das Pfand war am 11. März 1601 erstmals, am 4. April zum zweiten und am 27. Juni zum dritten Mal aufgeboten worden. Er hat dann gebeten, gegen die Erben von Schuren zu Schuren Zitationen vornehmen zu dürfen. Am 18. Juli hat der Anwalt Kolkmanns beantragt, das Pfand verkaufen zu dürfen. Die Schöffen haben eingewilligt und Kolkmann Bann und Friede getan, bis die von Schuren das bessern können. - Es siegeln Richter und Schöffen.