Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Ludwig Baumgartner zu "Geispoltzheym" [Gochsheim?] für 10 Jahre in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich seinen Eigenleuten und "verwanten" mitsamt Gütern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Ludwig der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinem Hofrichter und seinen Räten oder vor den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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