Verschiedene Verordnungen und Mandata wegen der fremden, in Specie Königlich-Preußischen, Werber. Item wegen der einheimischen Landeskinder, so in fremde Kriegsdienste getreten
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Loculus X, Paket E Nr. 1-82
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 5. Regalia Maiora >> 5.4. Das Recht zu Kriegen, Frieden und Bündnisse zu machen
1653-1776
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Rescriptum Consilii Intimi vermög welchem vom neuen alle fremden Werbungen im hiesigen Hochstift verboten werden, 28. April 1653; 2) Rescriptum Consilii Intimi wegen des Cornet Jobst Hövell, welcher zum Kleinenberg behufs ihrer Königlichen Majestät in Ungarn und Böhmen auch viele Hausgesessene geworben, in Specie den Jürgen Steins, welcher demselben die ausgelegten Kosten wieder bezahlen soll, 31. Okt. 1657; 3) Der Richter Bödeker zum Kleinenberg berichtet, was der Jürgen Steins verzehrt und dem Cornet Hövell wieder refundieren müsse, 3. Nov. 1657; 4) Des Pfalzgrafen Roberts Durchlaucht beschwert sich beim Fürsten zu Paderborn über einige Beamte, welche nach verstatteter Werb-Erlaubnis die Angeworbenen unterm praetext, als wenn sie Hausgesessene und Begütete Leute wären, nicht folgen lassen wollen, worüber sich zu erkundigen, und an den Geheimen Rat umständlich zu berichten, dem Rentmeister Wilhelm Heising anbefohlen wird, 10. Dez. 1657; 5) Concept [eines] Berichts, so der Rentmeister Wilhelm Heising hierauf abgestattet; 6) Antwortschreiben des Kanzlers Henrichen Hansche wegen eines denunzierten Osnabrückschen Werbers, 15. Mai 1665; 7) Mandatum Celsissimi Principis Ferdinandi de Exequendo bruchtas, worin der Richter zu Reelsen und der Wibbeken daselbst wegen unterfangener und überwiesener Werbung geschlagen worden, 2. Juni 1671; 8) Celsissimi Principis Ferdinandi Mandatum Inhibitorium poenale wegen nicht anzunehmender fremder Kriegs-Dienste, auch nicht zu duldender ausländischer so Heim- als öffentlicher Werber, 27, April 1675; 9) des Fürsten Herman Werner geschärftes Mandatum poenale wider die fremden Werber sowohl, als [auch] wider die Einheimischen, so in fremde Dienste gehen, 25. Mai 1684; 10) Desselben wiederholtes Mandatum poenale Confiscandi bona derjenigen, so in fremde Kriegsdienste treten, 3. Februar 1690; 11) Dem Henrich Hensing aus Borgentreich, so in fremde Kriegsdienste getreten, werden nicht nur seine Güter, so auf 426 Reichstaler aestimiert, confisciert, sondern wird benebst dem Richteren zu Borgentreich anbefohlen, denselben so bald er sich alldorten wieder sehen lassen würde, zur Haft zu ziehen und auf Paderborn liefern zu lassen, 10. März 1694; 12) Commissio an den Rentmeister zum Dringenberg wegen des Hensings Confiscierter Güter zu Borgentreich, 18. Mai 1694; 13) Schreiben des Advocati Parmentier wegen der von Hochfürstlicher Hof-Kammer eingezogen werden wollender Hensingischen Güter, 2. Juli 1694; 14) Johan Corte von Herste (Hersta) hat wegen unterfangener Werbung sollen inhaftiert und ihm der fiscalische Prozess gemacht werden, 10. Jan. 1696; 15) Wiederholtes Mandatum poenale Celsissimi Principis Hermanni Werneri wider diejenigen, so in fremde Kriegsdienste getreten [seien], 28. April 1702; 16) dessen verschärftes Mandatum poenale wider die fremden Werber, 25. Jan. 1704; 17) Mandatum poenale, im Oberamt Dringenbergischen District auf die fremden Werber fleißige Acht zu haben, 6. Febr. 1721; 18) Rescriptum Consilii Intimi die fremden Werber auf Betretungsfall sofort arretieren zu lassen und davon schleunig zu berichten, 9. Febr. 1721; 19) Mandatum Consilii Inimi wegen der fremden Werber, um darauf so tags als nachts fleißige Acht zu haben, und dieselben ohne Unterschied, in welcher Herrschaften Diensten selbige stehen, wo sie nur anzutreffen seien, ohne weitere Anfrage sofort ergreifen und wohlverwahrlich nach Paderborn bringen zu lassen, 13. Juli 1722; 20) Richter Peter Menne zu Ossendorf berichtet, einen Preußischen Soldaten mit Namen Meyer Jobst, so ohne Patent geworben [habe], arretiert zu haben, und erwartet weitere Verordnung, 4. März 1725; 21) Rescriptum Consilii Intimi wegen des arretierten Meyer Joist, denselben zum Dringenberg auf seine eigenen Kosten bis zu fernerer Verordnung wohlwahrlich aufzuhalten, sonst auch Acht geben zu lassen, daß die Angeworbenen nicht echapieren, um wider dieselben hernächst edictmäßig verfahren zu können, 7. März 1725; 22) Rescriptum Consilii Intimi wegen des seines Arrestes zu entlassenden Meyer Joist. Item auf alle vor und nach dem letzteren Edicto in fremde Kriegs-Dienste heim- oder öffentlich-engagierte mit Fleiß zu inquirieren und deren Kindsteile in Zuschlag zu nehmen, 17. März 1725; 23) Copia [eines] Schreibens an den Königlich Preußischen General, Seiner Durchlaucht des Herrn Georg Landgrafen zu Hessen, wegen des Meyer Jostes oder Jobst Berendes, welcher sich über den Rentmeister beschwert gehabt, daß er ihm Geld abgepresst [habe], 17. April 1725; 24) Rescriptum Consilii Intimi wegen eines arretierten preußischen Werbers, um selbigen so lang zum Dringenberg in Arrest zu halten und auf seine Kosten verpflegen zu lassen, bis von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht deshalb weitere gnädigste Ordre eingelangt [sind], 7. Jan. 1726; 25) Rescriptum Consilii Intimi wegen Arrestierung zweier im Krug zu Oeynhausen (Öynhausen) auch zweier zu Warburg sich aufhalten sollenden preußischen Werber, 22. Jan. 1726; 26) Copia Mandati so in Gefolg vorhergehenden Rescripti an den Freigrafen zu Warburg ab[ge]gangen, 25. Jan. 1726; 27) Rescriptum Consilii Intmi in puncto der zum Dringenberg arretierten Hannoverschen Grenadiers und preußischen Soldaten Johan Henrichen Ridder, nebst beigefügter Churfürlichen Gnädigsten Verordnung, 26. Jan. 1726; 28) Copia Mandati so an den Richter Peter Mennen zu Ossendorf ab[ge]gangen wegen eines daselbst zu arretierenden preußischen Werbe-Offiziers und bei sich habenden Musketiers Stiefen, aus Ossendorf bürtig, 27. Jan. 1726; 29) Concept [eines] Berichts so deshalb an [den] Hochfürstlichen Paderbornischen Geheimen Rat abgestattet; 30) Richter Peter Menne schreibt wegen des arretierten Offiziers, ob ihm erlaubt werden solle, seinen Unteroffizier auf Cassel zu schicken an seinen Prinzen, auch wenn er von dort [einen] Brief an die Hochfürstliche Paderbornischen Regierung mitbrächte, solche durch den Unteroffizier auf Paderborn liefern lassen dürfe, auch daß der Offizier begehrt nach Dringenberg kommen zu dürfen, um seine Sache näher ausmachen zu können, 28. Jan. 1726; 31) Der preußische Offizier von Brandenstein begehrt an den Rentmeister Brand, ihm zu erlauben, entweder nach Paderborn oder nach Dringenberg zu gehen, daß er wegen seiner kränklich Umstände könnte einen Doctor brauchen, und näher seine Sachen ausmachen zu können; 32) Rescriptum Consilii Intimi, wo dem Rentmeister zu Dringenberg aufgegeben wird, den zu Ungebühr angeworbenen Stielen aus Ossendorf und Wilmen Even aus Nörde sofort durch genügsam Schützen zur Paderbornischen Hauptwache liefern, so dann den arretierten Hauptmann auf seine Kosten zum Dringenberg in honorablen Arrest bis auf gnädigste von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zurück einlangender Verordnung aufzubehalten, 30. Jan. 1726; 33) Concept [eines] Berichts, so bei Einlieferung des Stielen und Even abgestattet; 34) Rescriptum Consilii Intimi den bisher zum Dringenberg angehaltenen Capitain von Brandenstein erga Solutionem der aufgegangenen Kosten zu entlassen und ihm zu bedeuten, daß er sich beim Hochfürstlichen Geheimen Rat sistieren und fernere Verordnungen gegenwärtigen könne, 1. Febr. 1726; 35) Joannes Rehoff, Sambt-Richter zu Schwaney, berichtet, daß sich allda ein preußischer Corporal mit Namen Papenheimb, so wegen Werbung verdächtig, aufhalte, bittend deshalber Verordnung, 10. Febr. 1726; 36) Rentmeister zum Dringenberg schickt den in Arrest genommenen Corporal Papenheimb auf Paderborn; 37) Freigraf zu Warburg benachrichtigt, daß dem[sic!] Jacob Even zu Warburg, die Gebrüder Steins aber zu Nörde ergreifen und auf Paderborn bringen zu lassen, 20. Febr. 1726; 38) Gograf zu Brakel überliefert durch Schützen den arretierten Wortman und meldet, daß der Corporal Jordan sich zu Höxter (Huxar) aufhalten solle, 20. Febr. 1726; 39) Rescriptum Consilii Intimi die Gebrüder Henrich und Johan Steins aus Nörde (Norde) und Jacob Even, gleichfalls aus Nörde bürtig, betreffend, daß dieselben gegen sichere Angelobung des Arrestes entlassen und ihre Mondierung auf Dringenberg zu liefern versprochen [haben], 22. Febr. 1726; 40) Rescriptum Consilii Intimi den Hanß Jürgen Wechters sofort arretieren und mit nötigen Schützen zur Paderbornischen Hauptwache liefern zu lassen, 20. Febr. 1726; 41) Mandatum Consilii Intimi an den Rentmeister zum Dringenberg von den beiden demittierten Jürgen Stieven aus Ossendorf und Wilmen Even die Montur zu übernehmen und wohlverwahrlich aufzubehalten, auch wenn noch einige von den Preußischen aus hiesigem Hochstift Angeworbene in preußischen Diensten stehende Untertanen zum Dringenberg sitzen täten, dieselbe auf Paderborn bringen zu lassen, 25. Febr. 1726; 42) Specificatio der beim Hochfürstlichen Oberamt Dringenberg eingelieferten preußischen Montierung, 26. Febr. 1726; 43) Rescriptum Consilii Intimi wegen Beköstigung der angehaltenen fremden Werber und wo solche hergenommen werden sollen, 4. März 1726; 44) Der Hauptmann von Brandenstein begehrt vom Rentmeister Brandt Nachricht, ob die beiden Steins und einer Öffée in Arrest [genommen] und ob die anderen beiden nicht wieder los [seien]. Bittet zu deren Loslassung zu conrtibuieren, daß sie wieder zur Compagnie kommen möchten, 7. März 1726; 45) Rescriptum Consilii Intimi, daß der arretierte Urban Contzen ein paar Tage ad palum Civilem zu stellen, demnächst refusis expensis et praevie praestita Cautione, daß er sich der Werbung künftig enthalten wolle, zu dimmitieren, 24. Juli 1726; 46) Copia Clementissimae Permissionis, so von Ihro Churfürstlichen Durchlaucht - auf Intercession der Frau Fürstin von Waldeck dero zweiten Herrn Sohns - ihrer Durchlaucht gegeben, im Hochstift Paderborn zwei große Kerle zu Königlich Preußischen Diensten [frei]willig zu nehmen, 14. Sept. 1726; 47) Mandatum Consilii Intimi die zu Altenheerse sich befindenenden zwei Kerls namens Conrad Johlen und Johan Fritze Juden Arendts, welche in preußische Dienste sich engagieren lassen wollen, sofort zu ergreifen und dem abgeschickten Kommando mitzugeben, 9. Jan. 1727; 48) Freigraf zu Warburg berichtet, daß Ricus Gelhaupt aus Scherfede (Scherffede) preußische Dienste zur Folge obiger gnädigster Concession sub. n. 46 genommen und 20 Dukaten nebst einem Gulden auf die Hand bekommen zu haben, zugleich daß Johan Berendt Tegethoff in Königlich Preußische Dienste zu gehen resolviert sei, 12. Febr. 1727; 49) Bei dem Moritz Röseler zur Driburg (Drieburg) werden 300 Reichstaler plus minus in Arrest genommen, die bei ihm von ein oder drei Hannoverschen Soldaten, so unterm Praetext des Schweine-Handels sich um junge Burschen anzuwerben bemüht, in Verwahr gelegt, 4. März 1727; 50) Concept [eines] Berichts, so dieser Hannoverschen Werber halber zum Hochfürstlichen Geheimen Rat abgestattet, 6. März 1727; 51) Rescriptum Consilii Intimi, um sich bei dem Moritz Röseler zu erkundigen, ob bei ihm annoch solchen (sothanen) Leuten und in Specie Schweine-Händlers David Hunold Gelder vorhanden, welche so dann zu arretieren und auf diese Hannoverschen sowohl als alle anderen fremden Werber zu invigilieren, 8. März 1727; 52) Rescriptum Consilii Intimi von den Hannoverschen Attestaten, daß sie im hiesigen Hochstift keine Werbung vornehmen wollen, ad protocollum stipulieren zu lassen und demnächst Solutis Juribus dieselben des Arrests zu entlassen, 18. März 1727; 53) Rescriptum Consilii Intimi wegen eines zu Warburg arretierten Herman Hartman, so sich unlängst in hiesige [verbessert zu: hessische] Kriegsdienste contra Edictum engagieren lassen, welcher vom Freigrafen auf Dringenberg und von dort auf Paderborn geliefert werden soll, 25. April 1727; 54) Bericht des Landvogten zu Peckelsheim contra Martin Just von Geismar zum Riepen wegen eines unter die Preußen verhandelt haben sollenden Knechts, 15. Dez. 1727; 55) Richter Peter Glüsener von Borgholz (Borcholtz) berichtet, daß Joannes Knocken, Bürger daselbst, einen Paderbornischen Musketier namens Joist Ricken anwerben und als Reuter in hessische Dienste bringen wollen, weshalb selben arretieren lassen, erwartend weitere Verordnung, 3. Aug. 1728; 56) ferner Bericht des Peter Glusener, wobei er den Joannes Knocken zugleich einliefern lässt, 4. Aug. 1728; 57) Rescriptum Consilii Intimi den arrestatum Johan Knocken über dasjenige, wessen er beschuldigt wird, verhören und mit den Zeugen confrontieren zu lassen, 7. Aug. 1728; 58) Citatio ad Comparendum in personis contra Camerarium Deventer und Joist Ricken zu Borgentreich, 7. Aug. 1728; 59) Concept [eines] Berichts so hierauf zum Hochfürstlichen Geheimen Rat eingeschickt, 7. Aug. 1728; 60) Freigraf Brockman zu Warburg referiert wegen der preußischen Werbung und wegen der Bewandtnis mit den 2 Gebrüdern Steins, 7. Jan. 1729; 61) Bericht des Freigrafen Brockman zu Warburg, wegen zu Scherfede (Schervede) sich aufhaltenden preußischen Werbern, bestehend aus einem Ober- und Unteroffizier und 2 Gemeinen, welche wegen eines angeworbenen aus Grewenstein hessischen Territorii bürtigen Kerls sich deshalb eingefunden haben sollen, 9. Jan. 1730; 62) Rescriptum Consilii Intimi cum Mandato an den Rentmeister zum Dringenberg, daß der alle diejenigen Excessen, so die Königlich Preußischen Werber vermittels der gewaltsamen Werbungen und Invasionen wider das Cartel und sonsten einige Jahre hindurch in seinem Amtsdistrict verübt, binnen [einer] Zeit von 8 Tagen berichten solle, 7. Juni 1730; 63) Richter von Großeneder (Großen Eder) übersendet einen arretierten Paderbornischen Deserteur Jobst Henrich Menne von Capitain Braun Compagnie, berichtet zugleich von seiner üblen Aufführung, 22. Sept. 1734; 64) des Vogten Cramers Bericht wegen der preußischen Werber, 7. Jan. 1735; 65) des Sambt-Richters Rehehoff Bericht wegen der preußischen gewaltsamen Werbungen, 12. Jan. 1735; 66) Bericht des Freigrafen zu Warburg über eben selbige Werbungen, 14. Jan. 1735; 67) Rescriptum Consilii Intimi wegen der durch den preußischen Capitain v. Polens in dem Dorf Germete mittels (vermitz) gewaltsamer Entführung zweier dasiger Eingesessenen namens Marcus Werner und Henrichen Betteken, sodann einiger Pferde, 15. Nov. 1735; 68) Rescriptum Consilii Intimi wider die preußischen gewaltsamen Werbungen und Invasion mit gemeinschaftlicher Hilfe und Beispringung die nötige Gegenwehr vorzukehren, 21. Jan. 1737; 69) Gograf Gaehausen berichtet, daß 4 preußische Soldaten aus der Hembsischen Feldmark einen Schäfer, namentlich Hanß Peter Behler, gewaltätig entführt und zu preußischem Kriegsdienst gezwungen [haben], meldet aber in post scripto, daß er wieder mit der Flucht salviert, 6. Mai 1738; 70) Rescriptum Consilii Intimi wegen der durch die preußischen Werber an den Hanß Peter Behlers in der Hembsischen Feldmarck vermittels dessen gewaltsamer Entführung unlängst ausgeübter Tathandlung, 21. Mai 1738; 71) Rescriptum Consilii Intimi wegen des Nieder Klingenburgischen Conductoris seinen Schäfer, so durch preußische Werber, so zum Jacobsberge sich aufhalten sollen, mit Gewalt weggeholt, um sich danach zu erkundigen, 25. Juni 1739; 72) Rescriptum Consilii Intimi wegen der gewaltsamen preußischen Werbung und deshalb zu habender fleißigen Acht, 17. Jan. 1744; 73) Extractus protocolli Commissionis, die von dem Johan Henrich Barckhausen aus Gehrden beherbergten aber nicht angezeigten preußischen Werber [betreffend], 7. Okt. 1752; 74) Rescriptum Consilii Intimi auf die sich etwa betreten lassende Hannoversche und andere Fremde Werber alle pflichtschuldige fleißigste Acht zu geben, 8. Febr. 1757; 75) Rescriptum Celsissimi Principis Wilhelmi Antonii wegen des zu Warburg sich aufhaltenden Kaiserlichen Werb-Offiziers, um demselben anzuzeigen, daß, weil er sich ohne gnädigste Erlaubnis daselbst aufhielte, er sich binnen 3 Tagen so gewiss von da weg und allenfalls nach dem der Kaiserlichen Werbung einmal angewiesenen Ort nach Lügde (Lügda) begeben sollte, als ansonst Ihro Hochfürstlichen Gnaden sich genötigt finden würden, wider ihn unangenehme Verfügungen vorkehren zu lassen, 11. Aug. 1769; 76) Concept Berichts so hierauf der Rentmeister Siebel abgestattet; 77) Bericht des Richters Mehring zum Kleinenberg wegen eines allda auf Werbung liegenden preußischen Unteroffiziers, 12. Febr. 1775; 78) Rescriptum Celsissimi Principis Wilhelmi Antony den im oberamtlichen District sich aufhaltenden Fremden Werbern den unerlaubten Aufenthalt zu untersagen, 4. Febr. 1776; 79) Landvogt zu Peckelsheim Berichtet, daß in seinem District keine fremden Werber anzutreffen [sind], 12. Febr. 1776; 80) Richter von Kleinenberg berichtet, daß sich alldorten 2 preußische Unteroffiziere als Werber aufhalten täten, welche einen in Abschrift beischickenden Werbe-Paß hätten, und keinen mit Gewalt annehmen täten, 15. Febr. 1776; 81) Richter Windthorst zu Nieheim berichtet in seinem District keine fremden Werber vorhanden zu sein, 15. Febr. 1776; 82) Richter Kleinschmidt zu Borgholz (Borcholtz) referiert von einem sich alda aufhaltenden Kaiserlichen und unterweilen sich einfindenden preußischen Werbern, 17. Febr. 1776
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Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
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The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Archival tectonics)
- 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) (Archival tectonics)
- 1.2.2. Fürstbistum Paderborn (Archival tectonics)
- 1.2.2.1. Verwaltung, Justiz, Landstände (Archival tectonics)
- Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg (Archival holding)
- 5. Regalia Maiora (Classification)
- 5.4. Das Recht zu Kriegen, Frieden und Bündnisse zu machen (Classification)