Schuldforderung von ursprünglich 700, dann 560 Goldgulden gegenüber den Kindern seines verst. Bruders Henrich Gartzweiler. Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz, die die verbleibende Schuld als geringer erachtete. Das RKG verurteilt am 10. Mai 1529 die Appellaten zur Zahlung der geforderten 560 Goldgulden, abzüglich von bereits entrichteten 8 Maltern Weizen, 7 Maltern Roggen (Rocken), 6 Maltern Hafer und 1 Malter Rübsamen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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