Mainz, 1584.12.14. (Richter Zimmermann). Eheberedung zwischen dem B. und Bender Johann Eyteldorn von Koblenz und seiner Frau Margreth, Ww. Heinrich Engels: Sie hat aus voriger Ehe 2 Kinder am Leben, Heinrich und Katharina; mit Hilfe und Rat Mathes Engels, des Vaterbruders der Kinder, wird für diese Einkindschaft vereinbart; sie erhalten statt ihres Vaterteils 200 fl. im Voraus, außerdem 22 fl., die ihrem Vater anerstorben sind. Für den Fall, die neue Ehe bliebe kinderlos, wird vereinbart: Stirbt sie zuerst, so erhält er einen Kindsteil. Z.: Dr. jur. Adam Veit, Wolf Bock, der Margreth Bruder, Lorenz Nauheim und Hans Hauck, Bender. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg).

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