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Graf Hermann von Henneberg stiftet mit Zustimmung seiner Söhne Friedrich, Wilhelm und Hermann der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munerstat") für ihre Pitanz 200 Pfund Heller. Davon soll man in der Kommende jedes Jahr das Totengedächtnis für den Grafen nach seinem Tod begehen. Dazu soll man jedes Jahr Wein, Fische oder anderes im Wert von 12 Pfund Heller zur Aufbesserung der Kost im Konvent an diesem Tag kaufen. Für die 200 Pfund Heller weist der Graf der Kommende 10 Malter Weizen Mellrichstädter Maß an, den die Untertanen des Grafen in Hendungen jedes Jahr am 29. September ("vff sant Michels tag") oder vorher nach Münnerstadt in die Kommende liefern sollen. Dem Grafen und seinen Erben steht ein Rückkaufrecht an diesem Zins um die 200 Pfund Heller zu. Machen sie davon Gebrauch, dann soll das Geld bei den Schöffen der Stadt Münnerstadt hinterlegt werden, die davon Eigengüter für die Kommende erwerben sollen. Falls die Deutschordensbrüder diesen Zins aufgrund höherer Gewalt nicht erhalten oder die Grafen von Henneberg von ihrem Rückkaufrecht Gebrauch machen und man nicht rechtzeitig andere Eigengüter für die Kommende erwerben kann, muss im betreffenden Jahr das Totengedächntnis nicht begangen werden. Geben 1395 am nesten dunderstage noch sant Bartholomeus tage des heiligen zwelfboten. Aussteller: Graf Hermann von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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