Die verordneten Rechen Aufnehmer der Landschaft im Fürstentum Bayern quittieren ihren für die auf dem letzten Landtag bewilligten Standesanlage verordneten Landsleuten, darunter auch Abt Martin von Seeon, die korrekte Erstellung der Hauptrechnung für das Jahr 1588. Dr. Georg Lantherius, Propst d. Frauenkirche in München, S2: Ott Heinrich Graf zu Schwarzenberg Etc. S3. Hans Jakob von Closen zu Gern etc. S4: Willbald Müllner von Zweiraden