Hennßlin Trünlin (Trünblin) von Kirchheim unter Teck, daselbst gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht eidlich, in Zukunft keine Wirtshäuser, öffentliche Trinkstuben und ähnliches mehr zu besuchen wovon nur bei der Ausübung seines Handwerks als Binder eine Ausnahme gelten soll. Er hatte bereits früher durch häufigen Wirtshausbesuch seine Habe verschleudert und seine Familie in Not gebracht, jedoch an Eidesstatt Besserung versprochen; später hatte er wegen seines Verschuldens dem Stadtknecht gelobt, sich der Turmstrafe zu unterziehen. Diese Versprechen hat er gebrochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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