Raugraf Philipp Herr zu Neu-Bamberg (Nuwenbeymburg) (a) bekundet, seinem Verwandten (riefen) Walram Grafen von Sp. seinen Hof zu Wöllstein (Weldesteyn) (b) mit Zubehör zur Hälfte versetzt zu haben nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Ein Teil des Hofes rührt vom Abt von St. Maximin zu Trier (Triere) zu Lehen. Philipp verspricht, Walram bis Weihnachten die urkundliche, lehnsherrliche Zustimmung zu der Verpfändung zu beschaffen. Er siegelt. (a) "Nuwenbeimburg" B, C. (b) "Weldistein" B; "Weidestein" C. (c) "Margarete" B, C.

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...