Rentamt Mallersdorf/Pfaffenberg (Bestand)
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Rentamt Mallersdorf/Pfaffenberg Rentamt Mallersdorf/Pfaffenberg (Rep. 300/Mal)
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1802-1919
Vorwort: Die Rentämter als Finanzbehörden der unteren Ebene entstanden im Rahmen einer grundsätzlichen Neuorganisation der gesamten Finanzverwaltung mit Verordnung vom 24.03.1802 als Nachfolger vor allem der aufgelösten Kastenämter. Ihr Sprengel orientierte sich an den zeitgleich entstehenden Unterbehörden der inneren Verwaltung, den Landgerichten (älterer Ordnung) und umfasste in der Regel ein bis zwei Landgerichtsbezirke. 1879 wurden ihre Bezirke den neuen Gerichts- und Verwaltungssprengeln angeglichen. Der Bevölkerungszuwachs sowie die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bescherte den Rentämtern im Laufe des 19. Jh. eine bedeutende Aufgabenerweiterung, ohne dass deren Organisationsstruktur entsprechend verändert worden wäre. Erst 1903 nahm man alle im Rentamt tätigen Personen in die staatliche Gehaltsliste auf, während zuvor nur der Rentamtmann ein direktes Salär bezog und alle anderen Mitarbeiter aus seinen Tantiemen und Funktionsnebenbezügen bezahlen musste. Weitere Reformen kamen vor 1914 nicht mehr zustande. Zum 01.10.1919 löste man mit der Verreichlichung der gesamten Finanzverwaltung die Rentämter auf, ihre Aufgaben wurden den neu geschaffenen Reichsbehörden, den Finanzämtern, übertragen.
Die Aufgaben der Rentämter waren vielschichtig. Neben den ursprünglichen Aufgaben der Einnahme, Verrechnung und Verbuchung der Staatsgefälle ("Staatsrenten"), der Kassenführung aller im eigenen Sprengel befindlichen Staatsbehörden inkl. Beamtenbesoldung und Bestreitung ihrer sachlicher Ausgaben kam mit dem Steuerprovisorium von 1808 die gesamte Steuerhoheit in staatliche Hände. Die Aufgabe der Einziehung aller dieser staatlicher Steuern, vor allem Grund- bzw. Rustikalsteuer, Dominikal- und Haussteuer, Gewerbesteuer und Familienschutzgeld, wurden damit den Rentämtern übertragen.
Das Rentamt Mallersdorf, dessen Sitz sich zeitweise auch in Pfaffenberg befand, umfasste die Landgerichtsbezirke Mallersdorf und Rottenburg. 1802 gegründet, wurde es 1919 aufgelöst.
Die Aufgaben der Rentämter waren vielschichtig. Neben den ursprünglichen Aufgaben der Einnahme, Verrechnung und Verbuchung der Staatsgefälle ("Staatsrenten"), der Kassenführung aller im eigenen Sprengel befindlichen Staatsbehörden inkl. Beamtenbesoldung und Bestreitung ihrer sachlicher Ausgaben kam mit dem Steuerprovisorium von 1808 die gesamte Steuerhoheit in staatliche Hände. Die Aufgabe der Einziehung aller dieser staatlicher Steuern, vor allem Grund- bzw. Rustikalsteuer, Dominikal- und Haussteuer, Gewerbesteuer und Familienschutzgeld, wurden damit den Rentämtern übertragen.
Das Rentamt Mallersdorf, dessen Sitz sich zeitweise auch in Pfaffenberg befand, umfasste die Landgerichtsbezirke Mallersdorf und Rottenburg. 1802 gegründet, wurde es 1919 aufgelöst.
Rentamt Mallersdorf/Pfaffenberg (Rep. 300/Mal)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
12.08.2025, 09:29 MESZ
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