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Friedrich [V.] Graf zu Oettingen[-Wallerstein], kaiserlicher Rat, beurkundet, dass er und sein Bruder Ludwig [XVI.] Graf zu Oettingen [in Oettingen] sich entschlossen haben, das bisher von Veit von Scheppach als letztem Vertreter seines Namens und Stammes innegehabte und an sie heimgefallene Lehen in Amerdingen nach einer deswegen ergangenen kaiserlichen Kommission nicht als ihr Eigentum an sich zu ziehen oder auf andere Art und Weise zu ihrem Nutzen zu verwenden, sondern damit Hans Schenk von Stauffenberg und seine männlichen Lehenserben als Nachkommen von Veit von Scheppach und seine Brüder Albrecht Schenk, Werner Schenk, Georg Schenk, Wilhelm Schenk und Sebastian Schenk von Stauffenberg und alle ihre männlichen Lehenserben zu belehnen. Der Aussteller bestätigt, dass Hans Schenk von Stauffenberg von der Summe von 12500 fl, die die Belehnten für die Überlassung des Lehens nach einem am 8. Mai 1566 in Augsburg aufgerichteten Vertrag und nach dem Lehenbrief vom 20. Mai 1566 bezahlen sollen, auf Ziel und Frist 5208 fl und 20 kr in guter, gängiger und gemeiner Reichsmünze entrichtet hat, die Belehnten von diesem Teilbetrag frei, quitt, ledig und los gesprochen werden und die Aussteller keine Ansprüche mehr deswegen stellen können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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