Jörg Rentz aus Kusterdingen, zu Tübingen gef., weil er gegen seinen Bruder und andere sowie gegen den Schultheiß das landesherrliche Friedensgebot gebrochen und letzterem teilweise den Bart ausgerissen hatte, jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Fürbitte seiner Mutter und Freunde vor die Wahl gestellt, das Recht anzunehmen oder bis auf Widerruf keine Wehr mehr zu tragen und offene Zechen zu meiden, gelobt, letztere Bedingungen zu erfüllen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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