Stadtverordnetenversammlung: Einladungen und Protokolle
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Her A2.1, 230
Her A2.1 Heringen
Heringen >> Gemeindeverwaltung >> Gemeindegremien >> Stadtverordnetenversammlung
1992-1993
Enthält u.a.: Rede von Bürgermeister Rolf Pfromm zum Jahresabschluss 1991 der Stadtwerke Heringen (Werra)
Einbringungsrede zum Nachtragshaushaltsplan 1993
Resolution der Mitgliederversammlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (verabschiedet am 14.10.1993 in Bad Soden am Taunus)
Konzept für die Satzung zur Regelung der Teilnahmebestimmungen für die Marktveranstaltungen der Stadt Heringen (Werra)
Resolution der Stadtverordneten bzgl. der von der Bundesregierung beschlossenen Pläne zum "Sozialabbau"; unterzeichnet von Bürgermeister Pfromm an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Enthält auch: Zeitungsartikel bzgl. Verkauf des Bürgerhauses Heringen
Zeitungsartikel bzgl. Wirtschaft und Naturschutzbehörde
Zeitungsartikel bzgl. fehlender Haushaltsetat der Stadt Heringen
Leserbriefe aus der HZ bzgl. fehlender Haushaltsetat
Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Heringen (Werra) am 27.04.1993
Einbringungsrede zum Nachtragshaushaltsplan 1993
Resolution der Mitgliederversammlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (verabschiedet am 14.10.1993 in Bad Soden am Taunus)
Konzept für die Satzung zur Regelung der Teilnahmebestimmungen für die Marktveranstaltungen der Stadt Heringen (Werra)
Resolution der Stadtverordneten bzgl. der von der Bundesregierung beschlossenen Pläne zum "Sozialabbau"; unterzeichnet von Bürgermeister Pfromm an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Enthält auch: Zeitungsartikel bzgl. Verkauf des Bürgerhauses Heringen
Zeitungsartikel bzgl. Wirtschaft und Naturschutzbehörde
Zeitungsartikel bzgl. fehlender Haushaltsetat der Stadt Heringen
Leserbriefe aus der HZ bzgl. fehlender Haushaltsetat
Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Heringen (Werra) am 27.04.1993
Sachakte
Akte aus konservatorischen Gründen geteilt
Band I
Band II siehe: KAV KHR Her A2.1 Nr. 231
Umfang: 3,5cm
Band I
Band II siehe: KAV KHR Her A2.1 Nr. 231
Umfang: 3,5cm
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 10:44 MEZ