Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Graf Philipp zu Hanau einer- und der Witwe [Louise] und den Kindern von Königstein andererseits um Vilbel (Filwel) mit Zugehörde und um Amt und Gebiet Ortenberg das nachfolgende rechtliche Vorgehen, nachdem eine gütliche Übereinkunft nicht zustande kam: Jede Partei soll zwei Personen bestimmen, die sich dann zu einem Rechtstag zu St. Michael [= 29.9.] einfinden und die Parteien unter sicherer Reise dorthin bestellen sollen. Dort sollen sie die Sache außer den Burgfrieden zu Ortenberg anhören und mit Mehrheit entscheiden. Wenn sie uneins sind, soll der Pfalzgraf oder sein Hofgericht sich für einen der beiden Rechtssprüche entscheiden. Sollten diese der Meinung sein, dass beide Sprüche nicht rechtens seien, sollen sie selbst Recht sprechen. Graf Philipp war persönlich zugegen, die Kinder wurden durch Philipp von Rödelheim (Redelnheym), Diethrich Gyseler und Walter Eisenberg (Ysemberg) vertreten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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