Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Graf Philipp zu Hanau einer- und der Witwe [Louise] und den Kindern von Königstein andererseits um Vilbel (Filwel) mit Zugehörde und um Amt und Gebiet Ortenberg das nachfolgende rechtliche Vorgehen, nachdem eine gütliche Übereinkunft nicht zustande kam: Jede Partei soll zwei Personen bestimmen, die sich dann zu einem Rechtstag zu St. Michael [= 29.9.] einfinden und die Parteien unter sicherer Reise dorthin bestellen sollen. Dort sollen sie die Sache außer den Burgfrieden zu Ortenberg anhören und mit Mehrheit entscheiden. Wenn sie uneins sind, soll der Pfalzgraf oder sein Hofgericht sich für einen der beiden Rechtssprüche entscheiden. Sollten diese der Meinung sein, dass beide Sprüche nicht rechtens seien, sollen sie selbst Recht sprechen. Graf Philipp war persönlich zugegen, die Kinder wurden durch Philipp von Rödelheim (Redelnheym), Diethrich Gyseler und Walter Eisenberg (Ysemberg) vertreten.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Graf Philipp zu Hanau einer- und der Witwe [Louise] und den Kindern von Königstein andererseits um Vilbel (Filwel) mit Zugehörde und um Amt und Gebiet Ortenberg das nachfolgende rechtliche Vorgehen, nachdem eine gütliche Übereinkunft nicht zustande kam: Jede Partei soll zwei Personen bestimmen, die sich dann zu einem Rechtstag zu St. Michael [= 29.9.] einfinden und die Parteien unter sicherer Reise dorthin bestellen sollen. Dort sollen sie die Sache außer den Burgfrieden zu Ortenberg anhören und mit Mehrheit entscheiden. Wenn sie uneins sind, soll der Pfalzgraf oder sein Hofgericht sich für einen der beiden Rechtssprüche entscheiden. Sollten diese der Meinung sein, dass beide Sprüche nicht rechtens seien, sollen sie selbst Recht sprechen. Graf Philipp war persönlich zugegen, die Kinder wurden durch Philipp von Rödelheim (Redelnheym), Diethrich Gyseler und Walter Eisenberg (Ysemberg) vertreten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 278
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1486 November 29 (uff sant Endris abent)
fol. 352r-353r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Zunächst war bei der Siegelankündigung das Siegel vorgesehen, was dann in das Sekretsiegel geändert wurde. Mit drei Vermerken: [1.] Die Königsteiner haben sich Bedenkzeit erbeten und wollen dem Pfalzgrafen bis Dreikönig [= 6.1.1487] antworten. [2.] Der Pfalzgraf soll wegen des Jagens zu Vilbel und dem Dienst zu Ortenberg zum Schloss entscheiden, wobei beiden Seiten ihre Gerechtigkeiten entsprechend der Veranlassung unvergriffen bleiben. [3.] Am Dienstag nach Jubilate 1487 [= 8.5.1487] war Walther Eisenberg mit einem Beglaubigungsbrief von Louise (Loya) von der Mark, Witwe von Königstein, zu Heidelberg und ließ schriftlich ausrichten, dass die Ausnahme bezüglich des Burgfriedens zu Ortenberg, die von Dorfelden durchstreichen lassen wollte, bleiben sollte. Außerdem lieferte er sich einen Wortwechsel mit dem [Protonotaren] Alexander, der seine Worte nicht annehmen wollte, sie aber dennoch verzeichnete, und Walther eine Veranlassung mitgab. Die gestrichene und dann doch geltende Passage wurde im Kopialbuch am Rand nachgetragen. Wer sich hinter dem von Dorfelden verbirgt, bleibt offen. Es könnte Friedrich von Dorfelden sein, der 1478 als Freund Graf Philipps vorkommt. Aber auch Philipp von Dorfelden kann nicht ausgeschlossen werden. Kopfregest: "Anlaß zuschen Philips graven zu Hanawe und der witwe und kinden von Konigsteyn".
Dorfelden, Friedrich von; erw. 1478
Dorfelden, Philipp von; erw. 1479
Eisenberg, Walter; erw. 1486, 1487
Gyseler, Diethrich; erw. 1486
Rödelheim, Philipp von; erw. 1486
Bad Vilbel FB
Ortenberg FB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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04.04.2025, 08:02 MESZ
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