Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen (Bestand)
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4.258
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.18. Kirchenkreis Paderborn
1818 - 1981
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 2001 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2013/14 um einen Nachtrag erweitert. Es besteht aus 429 Verzeichnungseinheiten, darunter auch einige Fotos. Das Archiv umfasst den Zeitraum von 1818 bis zur Vereinigung der Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen mit der Kirchengemeine Scherfede-Rimbeck im Jahr 2012. Der Archivbestand bietet einen umfassenden Einblick in die Entstehung einer evangelischen Gemeinde in katholisch geprägter Umgebung. Die Kirchengemeinde wurde auf Initiative der evangelischen Einwohner von Warburg gegründet, die sich 1822 an den preußischen König mit der Bitte um die Stiftung einer evangelischen Kirche, Pfarre und Schule wandten. 1824 wurde den Evangelischen in Warburg die Kirche des aufgehobenen Dominikanerklosters überlassen, mit der Auflage der Mitbenutzung durch die katholische Gemeinde. Einen Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten, die die Renovierung und Restauration der Kirche dokumentieren. Die zahlreichen Fotos tragen dazu bei, das Innere der Kirche, die Ausmahlungsbefunde bei der Restaurierung der Kirche, die Ergebnisse der Ausgrabung 1964 in der Kirche festzuhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Akten, die die Auseinandersetzung mit der Stadt wegen des Eigentums- und Mitbenutzungsrechts am ehemaligen Klostergebäude widerspiegeln. Von Bedeutung sind auch die Schulakten, die nicht nur Auskunft über das evangelische Schulwesen geben, sondern auch die Auseinandersetzungen mit der katholischen Schulgemeinde aufzeigen. Bis zur Errichtung der Kirchengemeinden Peckelsheim (1855), Herlinghausen (1892) und Scherfede-Westheim (1887) waren Peckelsheim, Herlinghausen und Scherfede-Rimbeck als Filialgemeinden mit Warburg verbunden und wurden von den Warburger Pfarrern zeitweise mit betreut. Mit Herlinghausen wurde die Kirchengemeinde Warburg im Jahr 1981 zur Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen vereinigt , 2012 folgte die Vereinigung mit Scherfede-Rimbeck zur neuen Kirchengemeinde Warburg. Der ältere Teil des Archivs ist 1955 von Dr. Ludwig Koechling geordnet worden. Bei der Neubearbeitung wurden die Akten neu erschlossen und in den Gesamtbestand integriert. Da die Akten mehrheitlich auch keine Einbindung in eine einheitliche Registraturordnung aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnungen an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.258 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.258 Nr. ...".Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:Evangelische Kirchengemeinde Warburg 1826 - 1976, Warburg 1976Gemeindebuch 1952 der Kreissynode Paderborn, Essen 1952, S. 82-84Gemeindebuch der Evangelischen Kirche Warburg i.Westf., Warburg 1962LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 638-639Schäferjohann-Bursian, Iris, „Verzage nicht, du Häuflein klein…“. Die Gründungen evangelischer Kirchengemeinden und der Bau evangelischer Kirchen im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Dronsz, Gesine/Leutzsch, Martin /Schroeter-Wittke, Harald (Hrsg.), Evangelisches Paderborn. Protestantische Gemeindegründungen an Pader und Weser (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte Bd. 34), Bielefeld 2008, S. 96-98Venghaus, Gustav Geschichte der evangelischen Gemeinde Warburg. Festschrift zur Hundertjahrfeier 1926, Warburg 1926
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 2001 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2013/14 um einen Nachtrag erweitert. Es besteht aus 429 Verzeichnungseinheiten, darunter auch einige Fotos. Das Archiv umfasst den Zeitraum von 1818 bis zur Vereinigung der Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen mit der Kirchengemeine Scherfede-Rimbeck im Jahr 2012.
Der Archivbestand bietet einen umfassenden Einblick in die Entstehung einer evangelischen Gemeinde in katholisch geprägter Umgebung. Die Kirchengemeinde wurde auf Initiative der evangelischen Einwohner von Warburg gegründet, die sich 1822 an den preußischen König mit der Bitte um die Stiftung einer evangelischen Kirche, Pfarre und Schule wandten. 1824 wurde den Evangelischen in Warburg die Kirche des aufgehobenen Dominikanerklosters überlassen, mit der Auflage der Mitbenutzung durch die katholische Gemeinde. Einen Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten, die die Renovierung und Restauration der Kirche dokumentieren. Die zahlreichen Fotos tragen dazu bei, das Innere der Kirche, die Ausmahlungsbefunde bei der Restaurierung der Kirche, die Ergebnisse der Ausgrabung 1964 in der Kirche festzuhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Akten, die die Auseinandersetzung mit der Stadt wegen des Eigentums- und Mitbenutzungsrechts am ehemaligen Klostergebäude widerspiegeln. Von Bedeutung sind auch die Schulakten, die nicht nur Auskunft über das evangelische Schulwesen geben, sondern auch die Auseinandersetzungen mit der katholischen Schulgemeinde aufzeigen.
Bis zur Errichtung der Kirchengemeinden Peckelsheim (1855), Herlinghausen (1892) und Scherfede-Westheim (1887) waren Peckelsheim, Herlinghausen und Scherfede-Rimbeck als Filialgemeinden mit Warburg verbunden und wurden von den Warburger Pfarrern zeitweise mit betreut. Mit Herlinghausen wurde die Kirchengemeinde Warburg im Jahr 1981 zur Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen vereinigt , 2012 folgte die Vereinigung mit Scherfede-Rimbeck zur neuen Kirchengemeinde Warburg.
Der ältere Teil des Archivs ist 1955 von Dr. Ludwig Koechling geordnet worden. Bei der Neubearbeitung wurden die Akten neu erschlossen und in den Gesamtbestand integriert. Da die Akten mehrheitlich auch keine Einbindung in eine einheitliche Registraturordnung aufwiesen, bot sich
eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnungen an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.258 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.258 Nr. ...".
Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:
Evangelische Kirchengemeinde Warburg 1826 - 1976, Warburg 1976
Gemeindebuch 1952 der Kreissynode Paderborn, Essen 1952, S. 82-84
Gemeindebuch der Evangelischen Kirche Warburg i.Westf., Warburg 1962
LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 638-639
Schäferjohann-Bursian, Iris, „Verzage nicht, du Häuflein klein…“. Die Gründungen evangelischer Kirchengemeinden und der Bau evangelischer Kirchen im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Dronsz, Gesine/Leutzsch, Martin /Schroeter-Wittke, Harald (Hrsg.), Evangelisches Paderborn. Protestantische Gemeindegründungen an Pader und Weser (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte Bd. 34), Bielefeld 2008, S. 96-98
Venghaus, Gustav Geschichte der evangelischen Gemeinde Warburg. Festschrift zur Hundertjahrfeier 1926, Warburg 1926
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 2001 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2013/14 um einen Nachtrag erweitert. Es besteht aus 429 Verzeichnungseinheiten, darunter auch einige Fotos. Das Archiv umfasst den Zeitraum von 1818 bis zur Vereinigung der Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen mit der Kirchengemeine Scherfede-Rimbeck im Jahr 2012.
Der Archivbestand bietet einen umfassenden Einblick in die Entstehung einer evangelischen Gemeinde in katholisch geprägter Umgebung. Die Kirchengemeinde wurde auf Initiative der evangelischen Einwohner von Warburg gegründet, die sich 1822 an den preußischen König mit der Bitte um die Stiftung einer evangelischen Kirche, Pfarre und Schule wandten. 1824 wurde den Evangelischen in Warburg die Kirche des aufgehobenen Dominikanerklosters überlassen, mit der Auflage der Mitbenutzung durch die katholische Gemeinde. Einen Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten, die die Renovierung und Restauration der Kirche dokumentieren. Die zahlreichen Fotos tragen dazu bei, das Innere der Kirche, die Ausmahlungsbefunde bei der Restaurierung der Kirche, die Ergebnisse der Ausgrabung 1964 in der Kirche festzuhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Akten, die die Auseinandersetzung mit der Stadt wegen des Eigentums- und Mitbenutzungsrechts am ehemaligen Klostergebäude widerspiegeln. Von Bedeutung sind auch die Schulakten, die nicht nur Auskunft über das evangelische Schulwesen geben, sondern auch die Auseinandersetzungen mit der katholischen Schulgemeinde aufzeigen.
Bis zur Errichtung der Kirchengemeinden Peckelsheim (1855), Herlinghausen (1892) und Scherfede-Westheim (1887) waren Peckelsheim, Herlinghausen und Scherfede-Rimbeck als Filialgemeinden mit Warburg verbunden und wurden von den Warburger Pfarrern zeitweise mit betreut. Mit Herlinghausen wurde die Kirchengemeinde Warburg im Jahr 1981 zur Kirchengemeinde Warburg-Herlinghausen vereinigt , 2012 folgte die Vereinigung mit Scherfede-Rimbeck zur neuen Kirchengemeinde Warburg.
Der ältere Teil des Archivs ist 1955 von Dr. Ludwig Koechling geordnet worden. Bei der Neubearbeitung wurden die Akten neu erschlossen und in den Gesamtbestand integriert. Da die Akten mehrheitlich auch keine Einbindung in eine einheitliche Registraturordnung aufwiesen, bot sich
eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnungen an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.258 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.258 Nr. ...".
Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:
Evangelische Kirchengemeinde Warburg 1826 - 1976, Warburg 1976
Gemeindebuch 1952 der Kreissynode Paderborn, Essen 1952, S. 82-84
Gemeindebuch der Evangelischen Kirche Warburg i.Westf., Warburg 1962
LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 638-639
Schäferjohann-Bursian, Iris, „Verzage nicht, du Häuflein klein…“. Die Gründungen evangelischer Kirchengemeinden und der Bau evangelischer Kirchen im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Dronsz, Gesine/Leutzsch, Martin /Schroeter-Wittke, Harald (Hrsg.), Evangelisches Paderborn. Protestantische Gemeindegründungen an Pader und Weser (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte Bd. 34), Bielefeld 2008, S. 96-98
Venghaus, Gustav Geschichte der evangelischen Gemeinde Warburg. Festschrift zur Hundertjahrfeier 1926, Warburg 1926
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ