Wilhelm, Graf zu Wertheim, verzichtet auf sein ganzes mütterliches Erbe aus der Morgengabe, dem Zugeld und der fahrenden Habe, wofür ihm sein Bruder Johann I. bis Martinstag 100 fl. zahlen soll, wovon 50 bereits bezahlt sind. Auch verzichtet er auf die 1000 pf. alter Heller, die sein Bruder Johann vom Bruder Georg innehat und wofür er diesem jährlich 100 pf. der gleichen Münze geben muß. Zahlt aber Graf Johann die Summe aus, so soll der Verzicht nicht gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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