Auf Antrag von Wilhelm und Thomas von Huysen als Verwandten und Bevollmächtigten der Kinder des verstorbenen geldrischen Erbhofmeisters Johann von der Horst und in Gegenwart des gleichfalls bevollmächtigten Rentmeisters Gerit Bylevelt wird von der Äbtissin Veronica von Reichenstein zu Elten hinsichtlich der Belehnung mit dem Lehen Heßhuysen ein Ausstand von einem Jahre gewährt, betreffend zugleich das damit verknüpfte Erbschenkenamt des Stiftes, mit der Maßgabe zugleich, dass die noch rückständige Hergeweide (mit 28 Goldgulden) bei der nächsten Belehnung entrichtet werden soll. So geschehen vor den Lehnsmannen Amtmann Ryckwyn Kloick und Hermen Thoenys. G. manendach post Ascensionis domini anno etc. XLI.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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