Hengin Scheffer, Gerlach Kruech, Thiiße Scheffer und die Witwe des Peter Hoffman, alle wohnhaft zu Eschhofen ('Esserßhoben'), bekunden, daß sie Wentz Schurer, Schultheiß zu Dietkirchen, dessen Frau Katharina und deren Erben oder dem, der mit deren Wissen und Willen Inhaber dieser Urkunde ist, laut Vertrag mit Herrn Rupel Zauwer, Kanoniker zu Dietkirchen, und Herrn Johann Genßbeyn, Vikar des Stifts Limburg, nebst Christian von Runkel, einst Kellner, und Schreiber Henne von Niederhadamar 30 Gulden schulden. Sie sollen dafür jenen Eheleuten jährlich 1 1/2 Malter Korngülte zwischen dem 15. August und 8. September in deren Haus zu Dietkirchen auf eigene Kosten und Gefahr entrichten und setzen zu Unterpfand die Erbschaft, die Johann Waldorff ihnen laut besiegelter Urkunde verkauft hat. Bei Leistungsversäumnis können jene Eheleute sich mit einem Schilling Pfennig gerichtlich in die Unterpfänder einweisen lassen und sie behalten, bis Gülte und etwaiger Schaden bezahlt sind. Die Ablösung der Gülte ist mit 10 Gulden für 1/2 Malter gestattet. Was so bezahlt wird, soll man außen auf dieser Verschreibung vermerken. Ist die ganze Summe bezahlt, so soll die Urkunde zurückgegeben werden. - Siegel des Junkers Johann von Reifenberg, Amtmanns zu Diez.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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