Der kurfürstlich-sächsische Kammerprokurator und als Mitkläger der Amtmann von Grimma, Georg Philipp Schulz, gegen die arnimischen Gerichte in Döben und die mitbeklagten ponickauischen Gerichte in Belgershain wegen in der beim Erbamt Grimma aufgelaufenen Unkosten aus der gegen die in Rohrbach eingezogene Diebesbande geführten Untersuchung sowie deren Auslage halber entstandener Irrungen (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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