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Bischof Konrad [V.] von Regensburg gewährt allen Wohltätern des Klosters Niederviehbach an bestimmten Feiertagen einen Ablass von 40 Tagen für schwere und von 80 Tagen für lässliche Sünden. Bereits von Päpsten verliehene Rechte werden bestätigt.;. S: Bischof Konrad [V.] von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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