"Dusent virhundert und funff [...] uff den nesten mittewochen nach sente Johanns dage Baptisten zu mittem sommer" [1.7.], im ungebotenen Ding, vor Schultheiß Peder,. legt Herr Hartman als Amtmann von St. Moritz die drei Gebote auf drei unter einem Dache vereinigten Häuser gen. Fladenberg, nunmehr genannt Fladenecke, gegenüber dem Hof zu Starken, die Flache der Weinsager ("Wynseger") besitzt, für versessenen Zins: 21 Schilling Heller, fällig auf Johanni B. und Ev., und 1 Kappen, fällig auf Martini. Die Barfüßer haben am letzten Tag, nämlich "uff deme mittewochen nach sant Johans dage obgenant", das letzte Gebot versprochen, weshalb der Termin gestreckt wird "uff den samstag nach sent Kylians dag". An diesem Tag, vor Schultheiß Peder, verantworten die Barfüßer die Gebote. Am gleichen Tag mit Eid besagt vor Herrn Johann Winter von Rüdesheim, Kämmerer, und den Richtern Conrad, Johann von Nesen, Johann Leheimer und Peder.
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"Dusent virhundert und funff [...] uff den nesten mittewochen nach sente Johanns dage Baptisten zu mittem sommer" [1.7.], im ungebotenen Ding, vor Schultheiß Peder,. legt Herr Hartman als Amtmann von St. Moritz die drei Gebote auf drei unter einem Dache vereinigten Häuser gen. Fladenberg, nunmehr genannt Fladenecke, gegenüber dem Hof zu Starken, die Flache der Weinsager ("Wynseger") besitzt, für versessenen Zins: 21 Schilling Heller, fällig auf Johanni B. und Ev., und 1 Kappen, fällig auf Martini. Die Barfüßer haben am letzten Tag, nämlich "uff deme mittewochen nach sant Johans dage obgenant", das letzte Gebot versprochen, weshalb der Termin gestreckt wird "uff den samstag nach sent Kylians dag". An diesem Tag, vor Schultheiß Peder, verantworten die Barfüßer die Gebote. Am gleichen Tag mit Eid besagt vor Herrn Johann Winter von Rüdesheim, Kämmerer, und den Richtern Conrad, Johann von Nesen, Johann Leheimer und Peder.
U / 1405 Juli 11
IV 319
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
11.07.1405
St. Moritz Mainz
Ausfertigung. Perg. S. 6 und Umschrift der S. 1 - 5 beschädigt. Pr.gl.U.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ