Schultheiß, Schöffen, Ritter, Dienstleute, Rat, Bürger, Einwohner, Gericht und die ganze Gemeinde zu Boppard bekennen, dass sie Kurfürst Philipp von der Pfalz 1.000 Gulden Schulden zu begleichen. Von der Ritterschaft sind dies namentlich Ritter Johann von Breidbach (Breitbach), Herr zu Olbrück (Oilbrücken), Johann von Eltz (Elltz), Johann [Brenner] von Löwenstein (Lewenstein, Herr zu Ulmen, und Johann von Schwalbach (Swalbach). Die von Boppard hatten vom Pfalzgrafen 1.000 Malter Korn zu je einem Gulden pro Malter gekauft und solches Korn zu eigener Notdurft und Verwahrung empfangen. Sie versprechen die 1.000 Gulden in einer Summe dem Pfalzgrafen oder seinen Erben um den nächsten Martinstag nach Heidelberg ohne Kosten des Pfalzgrafen auszurichten, woran sie nichts hindern soll. Zur Sicherheit und als Unterpfand setzen sie samt und sonders ihr Hab und Gut, wo auch immer sie das an liegender oder fahrender Habe haben. Sie setzen sich gegenseitig als Mitschuldner ein, sodass der Pfalzgraf im Säumnisfall ihr Hab und Gut angreifen und pfänden mag, bis die 1.000 Gulden und hinzukommender Kosten und Schäden beglichen sind.