Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Art. 79 (4) Entwurf der Verfassung: Kirchenleitung, Aufgaben: Stellungnahme Landeskirchenamt Kiel - Bd.39, S.137
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
16.00.01 (Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche),
16.00.01 Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche
Verfassunggebende Synode (Kartei) der Nordelbischen Kirche >> 06 Die Nordelbische Kirche >> Art. 79 >> Art. 79 (4) Entwurf der Verfassung
Akte
Bestellsignatur der betreffenden Archivguteinheit : LKANK, 16.00, Verfassunggebende Synode, Nr. 39.