Der Augsburger Generalvikar bestimmt, dass der Stiftsherr Albrecht Thumb von Neuburg, welchem nach der Resignation des Propstes von Ellwangen auf die Pfarrpfründe zu Buch letztere von dem Augsburger Bischof verliehen worden, die von Propst Albrecht II. sich vorbehaltene Rente von jährlich 50 Gulden zu bezahlen haben.