Kläger: Christian Detlef Graf von Reventlow und Christiansburg, Oberpräsident in Altona (Kläger vor dem Obergericht).- Beklagter: Johann Friedrich Allers als procurator concursus creditorum, dann Dr. Joachim Dietrich Evers, Johann Diederich Beckhoff und Johann Hinrich Gull als curatores bonorum des Ernst (Peters Sohn) Gover(t)s, Kaufmann in Hamburg und Vorsteher der mennonitischen Gemeinde in Altona (Beklagte vor dem Obergericht).- Streitgegenstand: Appellationis; Zulassung der Appellation am Obergericht, Strafe wegen Prozessverschleppung sowie Beweisführung durch die Vorlage der Original-Verschreibung in einem Streit um die Gültigkeit einer Obligation und um die Zugehörigkeit des Klägers zu den hypothekarischen Gläubigern des Ernst Goverts, dessen Güter nach seinem Tod mit Universal-Arrest belegt worden waren