Stadtrechtsprivileg Bernhards V. für seine Stadt Rheda mit Konsens seiner Gattin Richardis und seines Sohnes Simon. Edelherr Bernhard V. zur Lippe übergibt mit Zustimmung seiner Gattin seinen Burgmannen und Bürgern zu Rheda Ländereien als Morgenland nach Weichbildrecht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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