Stadtrechtsprivileg Bernhards V. für seine Stadt Rheda mit Konsens
seiner Gattin Richardis und seines Sohnes Simon. Edelherr Bernhard V. zur
Lippe übergibt mit Zustimmung seiner Gattin seinen Burgmannen und Bürgern zu
Rheda Ländereien als Morgenland nach Weichbildrecht.