Kaiser Friedrich III. befiehlt Bürgermeister und kleinem Rat der Stadt Rottweil, den Rechtsstreit zwischen den Reichsstädten Ulm, Schwäbisch Gmünd ("Gmund") [Ostalbkreis] und Kempten als Klägern auf der einen Seite sowie den Reichsstädten Reutlingen ("Ruttlingen"), Memmingen, Ravensburg, Biberach, Dinkelsbühl [Lkr. Ansbach] und Kaufbeuren als Beklagten auf der anderen Seite zu entscheiden und erteilt ihnen alle dazu notwendigen Vollmachten.