König Friedrich II. von Preußen dehnt das an Brandenburg-Ansbach verliehene limpurgischen Reichsafterlehen für den Fall des Aussterbens dieses Hauses im Mannstamme auf das Haus Brandenburg-Bayreuth aus. Erst nach Erlöschen beider Linien im Mannsstamme soll das Reichsafterlehen an Preußen zurückfallen. (Abschrift beglaubigt von Johann Sigmund Strebel, Hofrat und Antiquar)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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