Büßrgerwachtbataillon (337 Bl.)
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10, Teil 1, 47
10, Teil 1 Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv")
Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv") >> 01. Verfassung der Stadtgemeinde und ihre Verwaltung
1813 - 1834
Enthält: Der Präfekt ordnet im Rheindepartement Bürgernachtrwachen an (Druck, 10.02.1813, 1), zu Duisburg 4 Konpanien, 35 Offiziere, im ganzen 672 Mann (3); namentliches Verzeichnis (4-14), Stand, Haus etc., ob man sich reinlich kleiden oder uniformieren kann oder dürftig ist; Vorschläge zu Offizieren, Feldwebel, Unteroffizieren, Fahnenträgern (15f); königliche Verordnung vom 17.07.1813 zur ausführung gebracht (05.02.1815, 19f): früher seien 2 Bataillone Landsturm Infanterie und 2 Eskadronen Kavallerie errichtet worden, haben aber zu der Bevölkerung in keinem Verhältnis gestanden, daher jetzt 1 Bataillon Infanterie und 1 Eskadron Kavallerie; Bericht über den Landsturmoberkommandeur Freiherr von Sonsfeld; Anklagen wegen Ungehorsam (24ff), wegen ungeeigneter Befehle; die Mitglieder der Feuerlöschkompanie glauben frei zu sein; über die Wanheimsche Nachtwache: 4 Mann aus dem Landsturmpflichtigen (59); Instruktion für die Nachtpatrouillen und Polizeibehörden wegen Aufsicht auf Fremde und Reisende (04.10.1816, 76); Klage über die Nachlässigkeit der Offiziere (1818, 82, 87); Regierung verfügt, außer dem Reglement des Generalgouverneurs (Münster 18.04.1815) auch die Deklaration vom 19.04.1815 zur Anwendung zu bringen (02.01.1818, 103); Böninger als Kantonskommandant abgegangen (27.06.1818, 107), Davidis ernannt; vom 01.11.1818 an wurden nächtlich Patrouillen herumgeschickt (110), Stellvertretung erlaubt, auch die Landwehr wird pro rata herangezogen durch ihre eigenen Offiziere (115, 174); Plan zur neuen Organisation der Nachtpatrouillen im Kreise Dinslaken (29.11.1819, 127), auch Prediger und Schullehrer sind alle ohne Unterschied heranzuhiehen (177, 188); Instruktion für Duisburg (07.03.1821, 190); über die fernere Beteiligung der Wehrmänner (198, 221); Verzeichnis der Oberanführer (1824, 215); neue Ordnung des Wachtdienstes; da die Vornehmen sich renitent zeigten, Bezahlung nach dem Vermögen angeordnet (05.02.1827, 224); Liste der zum persönlichen Wachtdienst Bereiten (08.08.1830, 239); Ordnung (244); Instruktion; Klage des Wachtvorstandes über die Schützengesellschaft, Verantwortung derselben (01.11.1830, 246); Einteilung der Bürger in Klassen zu 40 bis 5 Silbergroschen (1831), je nach der Klasse Kosten der Vertretung, Verzeichnis (268ff), Berechnung (283ff); Namen der Wachtpflichtigen (1834, 294ff) vgl. Berger: Leben Harkorts; vgl auch Bestand Holten bis 1806 Nr. 43+44 (seit 1967 im Stadtarchiv Oberhausen)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:26 MEZ