Friedrich [IV.], Wilhelm [II.] und Friedrich [der Jüngere], Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, schließen einen Vertrag über die Teilung des Fürstentums Meißen des verstorbenen Markgrafen Wilhelm [i.] zu Meißen.- Es werden zahlreiche weiter Orte und Personen genannt.- Zwei Exemplare.