Georg Werner gen. Gottproth, Bürger zu Esslingen, verspricht Hans Veit von Wernau (Wernaw) zu Pfauhausen (Pfauhausenn) und Unterboihingen (Unnderboyngen), der ihm den Wittumshof (Widemhof) zu Pfauhausen verliehen hat, die damit verbundenen Bedingungen betr. Religion und Haushaltung, Waidwerk, Rechtsprechung und Dorfsachen, Verkauf oder Tausch des Lehens, Bebauung der Äcker und Wiesen, Haltung von "Haymen" (= Farren), Eber und Faselvieh oder Reichung des Zehnten dafür, Teilnahme an Gericht und Gemeinde zum Schaden des Lehenherren, Haltung eines Hundes und die Rauchhecke und -wiese zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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