Korrespondenz zwischen dem Magistrat zu Dinkelsbühl und dem Stift Ellwangen, worin sich erstere beschwert, dass die Ellwangischen zu Hintersteinbach zum Schaden der Gemeinde Wört in die Strebenklingen zu treiben sich anmaßten, worüber ein gemeinschaftlicher Zusammentritt gepflogen und sowohl wegen Einweidens in die Strebenklingen als auch in den dinkelsbühlischen Brand und übrigen Hölzern eine gütliche Übereinkonft eingegangen worden, wonach die Breitenbacher Gemeindein den dinkelsbühlischen Hölzern und jungen Schlägen das Einweiden wie zuvor genießen, das Abhauen junger Gewächse aber und das Einhüten der Geißen aber verboten sein solle, die Kornadsbronner die Weide im dinkelsbühlischen "Brand" allein, hingegen dem Bautzen und Gerbauer wieder das diesseitig herrschaftliche Uenmüllerich Holz zu besuchen gestattet sei und die Hintersteinbacher Gemeinde der dinkelsbühlischen Kontradiktion ungeachtet der Besuch der Weide in der Strebenklingen ellwangischerseits neuerlich anbefohlen worden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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