Lienhart Friedrich zu Weckrieden verkauft zum Preis von 238 fl rh an Michel Bechstain zu Gelbingen das Eigentum an seinem nach Anstößern beschriebenen Gut in Weckrieden samt Haus, Scheune, Hofreite, Garten, Nutzungsrechten und weiterem Zubehör und außerdem eine jährliche und ewige Herrengülte in Geld und Naturalien. Friedrich, der das Objekt als Erblehenbauer weiter bewirtschaften wird, tritt dem Erwerber hiermit das Belehnungs- und alle sonstigen Rechte an dem Gut ab und gelobt auch namens seiner Erben für die Zukunft dessen gute Instandhaltung, pünktliche Abgabenentrichtung usw., Frondienste kann er mit jährlich einem Gulden ablösen. Für den Fall der Vernachlässigung seiner Pflichten räumt er dem Bechstain oder dessen Erben nach Haller Recht Pfändungbefugnisse bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.